Beruf Fachwirt/in - Finanzberatung

Ausbildung Fachwirt/in - Finanzberatung

 

Fachwirt/in für Finanzberatung ist eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden in der Regel in Teilzeit durchgeführt und dauern ca. 1-2 Jahre. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Die Weiterbildung als Fachwirt/in für Finanzberatung kann auch in Kombination mit der Weiterbildung als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen absolviert werden.

 

Berufsbild Fachwirt/in - Finanzberatung

 

Fachwirte und -wirtinnen für Finanzberatung übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche. Sie beraten private und gewerbliche Kunden bei der Risikoabsicherung und Geldanlage und organisieren den eigenen Geschäftsbetrieb. Hauptsächlich arbeiten Fachwirte und -wirtinnen für Finanzberatung im Kreditgewerbe, z.B. bei Banken, Sparkassen oder privaten Kreditinstituten. Auch in Rating-Agenturen oder Praxen von Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen bzw. Steuerberatern und -beraterinnen sind sie beschäftigt. Darüber hinaus können sie im Versicherungsgewerbe oder bei Immobiliengesellschaften tätig sein.

Fachwirte und -wirtinnen für Finanzberatung analysieren die wirtschaftliche Situation von privaten Haushalten, Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Bei der Vermittlung konzeptionell abgestimmter Standardprodukte und vor allem spezieller und komplexer Finanzdienstleistungsprodukte zur Risikovorsorge und -absicherung oder zur Geld- und Kapitalanlage stellen sie eine umfassende Beratung sicher. Sie beraten Kunden beispielsweise in Versicherungsfragen, erarbeiten gemeinsam mit ihnen Modelle für die private Altersvorsorge oder planen Finanzierungsmöglichkeiten für den Immobilienkauf oder Hausbau. Für gewerbliche Kunden erarbeiten sie unter anderem Finanzierungsmodelle, Kredit- und Umschuldungskonzepte oder empfehlen Lösungen für betriebliche Versicherungen. Beim Rating beurteilen Fachwirte und -wirtinnen für Finanzberatung nach bestimmten Kriterien die Bonität von Kunden und bestimmen, zu welchem Zinssatz eine Kreditvergabe erfolgt. Dabei müssen sie ihr Augenmerk sowohl auf die aktuell vorhandenen Vermögenswerte der potenziellen Kreditnehmer als auch auf künftige Ertragsaussichten legen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Unternehmen oder Niederlassungen von Finanzdienstleistungsanbietern selbstständig zu leiten.

 

Voraussetzungen für Fachwirt/in - Finanzberatung

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Finanzberatung ist in der Regel die Abschlussprüfung als Bankkaufmann/-frau, als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen der Fachrichtung Versicherung oder der Fachrichtung Finanzberatung oder als Immobilienkaufmann/-frau, oder in den Vorläuferberufen Versicherungskaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, oder die Weiterbildungsprüfung als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen, sowie eine anschließende einschlägige Berufspraxis von 2 Jahren. Zugelassen werden auch Bewerber/innen, die einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine anschließende einschlägige Tätigkeit von mindestens 3 Jahren nachweisen können. Ohne Berufsausbildung ist eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 6 Jahren erforderlich.

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